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   BayObLG, 18.05.1993 - 2Z BR 23/93   

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https://dejure.org/1993,3146
BayObLG, 18.05.1993 - 2Z BR 23/93 (https://dejure.org/1993,3146)
BayObLG, Entscheidung vom 18.05.1993 - 2Z BR 23/93 (https://dejure.org/1993,3146)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Mai 1993 - 2Z BR 23/93 (https://dejure.org/1993,3146)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 71 Abs. 1; BGB § 1105; ZPO § 323
    Anforderungen an Bestimmbarkeit einer Reallast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Abänderung von durch eine Reallast zu sichernden Leistungen; Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unterhaltsverpflichteten; Voraussetzungen für die Einhaltung des sachenrechtlichen Bestimmheitsgrundsatz im Falle einer Reallast; Möglichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1171
  • DNotZ 1993, 743
  • Rpfleger 1993, 485
  • BayObLGZ 1993 Nr. 54
  • BayObLGZ 1993, 228
  • BayObLGZ 1993, 229
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 73/96

    Erbbauzins-Reallast bei automatischer Gleitklausel

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, daß diese Leistungen nach Umfang und Höhe nicht von vornherein für die ganze Dauer der Reallast fest bestimmt sein müssen, daß dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz vielmehr auch dann Genüge getan ist, wenn Umfang und Höhe der Leistungen aufgrund objektiver Umstände bestimmbar sind (vgl. BGH WM 1989, 956, 957; NJW 1995, 2780, 2781 = DNotZ 1996, 93 ; BayObLGZ 1993, 228, 231 = DNotZ 1993, 743 ; OLG Celle DNotZ 1977, 548, 549; OLG Hamm OLGZ 1988, 261, 262 f.; Palandt/Bassenge, 55. Aufl., § 1105 BGB , Rn. 6).
  • OLG Köln, 04.11.1998 - 2 Wx 48/98

    Gebühr nach § 60 Abs. 1 KostO bei unverschuldeter Einhaltung der 2-Jahres-Frist

    Ob im Streitfall gleichwohl das vom Richter des Amtsgerichts vorgenommene Geschäft nach § 8 Abs. 1 RPflG wirksam gewesen wäre (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 485, 486), braucht indes aus den bereits ausgeführten Gründen nicht entschieden zu werden.
  • LG Aachen, 05.02.1996 - 3 T 59/95

    Bestimmtheit einer Reallast

    Die Anforderungen an die Bestimmbarkeit dürfen einerseits nicht überspannt, andererseits aber im Hinblick auf die Interessen nachrangig gesicherter Rechtsinhaber - und auch des unmittelbar Berechtigten selbst für den Fall der Verwertung des Grundstücks bei Nichtleistung des Übernehmers nicht zu großzügig angesetzt werden ( BayObLGZ 1993, 228 = DNotZ 1993, 743 ; BayObLG DNotZ 1994, 180 ; OLG Düsseldorf MittRhNotK 1990, 167 ).
  • BayObLG, 18.08.1994 - 2Z BR 30/94

    Aufspaltung und Verteilung eines Wohnungseigentums auf die anderen

    Eine weitere Beschwerde gegen den Beschluß des Grundbuchamts vom 28.2.1994 unter Übergehung des Landgerichts ist nämlich nicht statthaft (BayObLGZ 1993, 228/232).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 2Z BR 76/93

    Bestimmtheit einer Reallast

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